Beitrag vom 29.12.2010:
Das AG Aachen hat mit Urteil vom 8.12.2010, Aktenzeichen 115 C 471/09, einen linksabbiegenden Fahrzeugführern zum vollen Schadensersatz gegenüber dem überholenden Fahrzeugführer verurteilt. außerdem hat das Gericht die Beklagten zum Ersatz der Kosten für die Einholung einer Deckungszusage gegenüber dem Rechtsschutzversicherer verurteilt.
Das Urteil kann nachfolgend nachgelesen werden:
Update 13.05.2011:
Die Gegenseite hat sogar noch den Mut, Berufung beim LG Aachen (Az. 5 S 9/11) einzulegen. Nach einem entsprechenden Hinweis der Kammer auf die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels wurde es zurückgenommen.
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(C) RA FRESE, http://www.ra-frese.deÜber die Plattform "schadenfix.de" der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV können Sie mir unkompliziert einen Unfallschaden melden.
Sie können dort auch die nötigen Formulare (Vollmacht etc.) herunterladen.
Falls Sie Betroffener in einem Bußgeld- oder Strafverfahren sind, können Sie mich unter diesem Link kontaktieren:
Link: Bußgeld-/Strafverfahren melden
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