Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
13.05.2011

AG Aachen:Volle Haftung des Linksabbiegers gegenüber Überholer

Beitrag vom 29.12.2010:

Das AG Aachen hat mit Urteil vom 8.12.2010, Aktenzeichen 115 C 471/09, einen linksabbiegenden Fahrzeugführern zum vollen Schadensersatz gegenüber dem überholenden Fahrzeugführer verurteilt. außerdem hat das Gericht die Beklagten zum Ersatz der Kosten für die Einholung einer Deckungszusage gegenüber dem Rechtsschutzversicherer verurteilt.

Das Urteil kann nachfolgend nachgelesen werden:

Download (PDF, 400.31KB)

 

Update 13.05.2011:

Die Gegenseite hat sogar noch den Mut, Berufung beim LG Aachen (Az. 5 S 9/11) einzulegen. Nach einem entsprechenden Hinweis der Kammer auf die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels wurde es zurückgenommen.

(C) Vorschaubild Hartmut910/pixelio.de, 296314_R_B_by_Hartmut910_pixelio.de

(C) RA FRESE, http://www.ra-frese.de
Über die Plattform "schadenfix.de" der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV können Sie mir unkompliziert einen Unfallschaden melden.
schadenfix-button-kanzlei.png
Sie können dort auch die nötigen Formulare (Vollmacht etc.) herunterladen.
Falls Sie Betroffener in einem Bußgeld- oder Strafverfahren sind, können Sie mich unter diesem Link kontaktieren:
Link: Bußgeld-/Strafverfahren melden
cac1df09396e2cec389c0798cbbed5bd)

Ähnliche Beiträge, die Sie interessieren könnten:

  1. Volle Haftung des Linksabbiegers
  2. LG Aachen/OLG Köln zur Haftung beim Busunfall eines Schülers
  3. Überholer gegen Linksabbieger: Abbieger haftet voll
  4. OLG Köln: Kosten für die Einholung der Deckungszusage sind erstattungsfähig!
  5. Haftungsabwägung: Linksabbieger gegen Überholer