Das AG Aachen hat mit Urteil vom 8.12.2010, Aktenzeichen 115 C 471/09, einen linksabbiegenden Fahrzeugführern zum vollen Schadensersatz gegenüber dem überholenden Fahrzeugführer verurteilt. außerdem hat das Gericht die Beklagten zum Ersatz der Kosten für die Einholung einer Deckungszusage gegenüber dem Rechtsschutzversicherer verurteilt.
Das Urteil kann nachfolgend nachgelesen werden:
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