Das LG Stuttgart hat einem von mir vertretenen Kläger für 160 Tage Nutzungsausfallentschädigung – 4.900,00 € – nach einem Verkehrsunfall zugesprochen (Urteil vom 06.04.2011, Az. 5 S 238/10). Das Amtsgericht hatte die Klage noch mit einer Fehlentscheidung abgewiesen. Die Berufung hatte – mit Ausnahme der Kosten für die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung – Erfolg. Dem Kläger wurde der Nutzungsausfall zugesprochen, weil die gegnerische Versicherung trotz frühzeitigen Hinweises auf die mangelnden finanziellen Möglichkeiten zur Ersatzbeschaffung zunächst nur 50 % des geltend gemachten Schadens zahlte und dann erst nach weiteren Monaten den Restbetrag.
Das LG hatte in einem Hinweisbeschluß zuvor auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast hingewiesen. Zum besseren Verständnis wird neben dem Urteil auch der Hinweisbeschluß veröffentlicht. Ich werde den ganzen Vorgang ggf. noch als Musterakte veröffentlichen.
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(C) RA FRESE, http://www.ra-frese.deÜber die Plattform "schadenfix.de" der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV können Sie mir unkompliziert einen Unfallschaden melden.
Sie können dort auch die nötigen Formulare (Vollmacht etc.) herunterladen.
Falls Sie Betroffener in einem Bußgeld- oder Strafverfahren sind, können Sie mich unter diesem Link kontaktieren:
Link: Bußgeld-/Strafverfahren melden
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