Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
12.04.2011

160 Tage Nutzungsausfall

Das LG Stuttgart hat einem von mir vertretenen Kläger für 160 Tage Nutzungsausfallentschädigung – 4.900,00 € – nach einem Verkehrsunfall zugesprochen (Urteil vom 06.04.2011, Az. 5 S 238/10). Das Amtsgericht hatte die Klage noch mit einer Fehlentscheidung abgewiesen. Die Berufung hatte – mit Ausnahme der Kosten für die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung – Erfolg. Dem Kläger wurde der Nutzungsausfall zugesprochen, weil die gegnerische Versicherung trotz frühzeitigen Hinweises auf die mangelnden finanziellen Möglichkeiten zur Ersatzbeschaffung zunächst nur 50 % des geltend gemachten Schadens zahlte und dann erst nach weiteren Monaten den Restbetrag.

Das LG hatte in einem Hinweisbeschluß zuvor auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast hingewiesen. Zum besseren Verständnis wird neben dem Urteil auch der Hinweisbeschluß veröffentlicht. Ich werde den ganzen Vorgang ggf. noch als Musterakte veröffentlichen.

Download (PDF, 136.27KB)

Download (PDF, 204.43KB)

(C) Vorschaubild Gerd Altmann/pixelio.de, 481503_R_B_by_Gerd-Altmann_pixelio.de

(C) RA FRESE, http://www.ra-frese.de
Über die Plattform "schadenfix.de" der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV können Sie mir unkompliziert einen Unfallschaden melden.
schadenfix-button-kanzlei.png
Sie können dort auch die nötigen Formulare (Vollmacht etc.) herunterladen.
Falls Sie Betroffener in einem Bußgeld- oder Strafverfahren sind, können Sie mich unter diesem Link kontaktieren:
Link: Bußgeld-/Strafverfahren melden
cac1df09396e2cec389c0798cbbed5bd)

Ähnliche Beiträge, die Sie interessieren könnten:

  1. OLG Köln: Kosten für die Einholung der Deckungszusage sind erstattungsfähig!
  2. Mietwagenkosten: AG Calw verurteilt HDI und Axa auf “Schwacke-Basis”
  3. Nutzungsausfall für 642 Tage
  4. Nutzungsausfall für 155 Tage
  5. AG Erkelenz: Keine Ersatzbeschaffung nach Totalschaden für Nutzungsausfall erforderlich