Rechtsanwalt John Miehler

Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR
80333, München
Rechtsgebiete
Insolvenzrecht Strafrecht Zivilrecht
29.04.2013

Was bedeutet die Restschuldbefreiung?


Viele Schuldner glauben, wenn sie nur lange genug warten, würden die Forderungen der Gläubiger irgendwann verjähren. Dies ist jedoch meist ein Trugschluss, da die Verjährung bei jeder Vollstreckungshandlung von neuem zu laufen beginnt.

Wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die Forderung zu begleichen oder einen Vergleich mit dem Gläubiger zu schließen, bleibt ihm nur die Möglichkeit durch eine Restschuldbefreiung von seinen Schulden los zu kommen. Dabei ist die Restschuldbefreiung nicht von der Zustimmung der Gläubiger abhängig, sondern kann auch gegen den Willen der Gläubiger erfolgen.

Verfahren bis zur Restschuldbefreiung

Für die Restschuldbefreiung muss der Schuldner ein gerichtliches Verfahren durchlaufen und entweder in einem Verbraucherinsolvenzverfahren oder einem Regelinsolvenzverfahren Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Diese Möglichkeit ist nicht nur auf Verbraucher, also Arbeitnehmer, Rentner und Leistungsempfänger beschränkt, sondern kann auch von Selbstständigen in Anspruch genommen werden.

Während des gesamten laufenden Verfahrens ist der Schuldner vor Vollstreckung durch die Gläubiger geschützt.

Das Verfahren bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung dauert aktuell noch sechs Jahre. Derzeit liegt ein Regierungsentwurf vor, der eine Verkürzung auf drei Jahre vorsieht, wenn der Schuldner 25 % der Forderungen innerhalb von drei Jahren bezahlen kann. Eine Verkürzung auf fünf Jahre ist vorgesehen, wenn der Schuldner in dieser Zeit die Verfahrenskosten begleichen kann.

Pflichten während der Restschuldbefreiung

Während des gesamten Verfahrens, das sich in einer Insolvenz – und eine Wohlverhaltensphase unterteilt, hat der Schuldner zahlreiche Verpflichtungen (Obliegenheiten) einzuhalten. Hierzu zählt, dass der Schuldner den Wechsel seines Arbeitsplatzes ungefragt mitteilen muss, keine Gläubiger bevorzugen darf und seiner Arbeitspflicht nachkommt.

Verstößt der Schuldner gegen eine Obliegenheit, können die Gläubiger einen Versagungsantrag stellen, über den das Gericht entscheidet. Wird die Restschuldbefreiung versagt, droht dem Schuldner für einen neuen Antrag eine Sperre.

Ausgenommenen Forderungen

Nicht alle Forderungen fallen unter die Restschuldbefreiung. Das Gesetz sieht drei Ausnahmen vor:

  • Geldstrafen und Geldbußen
  • Forderungen aus unerlaubter Handlung
  • gestundete Verfahrenskosten aus dem Insolvenzverfahren

Diese Forderungen können auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung vollstreckt werden.Forderungen aus unerlaubter Handlung müssen als solche angemeldet und in die Tabelle aufgenommen worden sein.