Ziel der Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ist die Restschuldbefreiung. Die Privatinsolvenz ist dabei ein stark formalisiertes Verfahren. Diese Darstellung des Ablaufs einer Privatinsolvenz zeigt die wesentlichen Verfahrensabschnitte, enthält aber nicht alle Feinheiten.
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Der Ausgangspunkt
Der Schuldner hat seine persönliche Schmerzgrenze erreicht. Auslöser ist meist die Vorladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, eine Konto- oder Gehaltspfändung. Dass ein Gläubiger bei einem Verbraucher Insolvenzantrag stellt kommt in der Praxis fast nicht vor.
Beratung beim Schuldnerberater
Im Gespräch mit dem Schuldnerberater werden die Besonderheiten des Falles und die weitere Vorgehensweise besprochen. Bereits zu diesem Zeitpunkt werden mögliche Versagungsgründe abgeklärt.
Außergerichtlicher Schuldenbereinigungplan
Der Schuldenberater fragt bei den Gläubigern die aktuellen Forderungsstände ab und erstellt aus den gewonnenen Informationen einen Schuldenbereinigungsplan. Wenn der Plan gescheitert ist, stellt der Schuldenberater eine Bescheinigung nach § 305 InsO aus.
Verfahren bis zum Eröffnungsantrag
Nach Eingang des Antrages prüft das Gericht, ob Verfahrungsstundung bewilligt und das Verfahren eröffnet werden kann. In seltenen Fällen wird ein gerichtlicher Schuldenbereiniungsplan versucht, bei dem das Gericht die fehlende Zustimmung einzelner Gläubiger ersetzen kann. Mit der Eröffnung bestellt das Gericht einen Treuhänder. Mit dem Tag der Eröffnung beginnt die Frist für die Wohlverhaltensphase an zu laufen.
Insolvenzphase
Nach Eröffnung des Verfahrens versucht der Treuhänder das Vermögen des Schuldners, so weit es der Pfändung unterliegt, zu verwerten und Ansprüche zur Masse zu ziehen. Im Schlusstermin legt der Treuhänder Rechenschaft ab und die Gläubiger können Versagungsanträge stellen. Die Dauer dieser Phase hängt davon ab, wie schnell der Treuhänder das Vermögen des Schuldners verwerten kann.
Wohlverhaltensphase
Die Wohlverhaltensperiode ist die längste Phase der Privatinsolvenz. Sie dauert 6 Jahre ab dem Eröffnungsbeschluss . In dieser Zeit hat der Schuldner sein pfändbares Einkommen an den Treuhänder abgetreten. Im 5. und 6. Jahr erhält er einen Bonus. Während der Wohlverhaltensperiode sind Obliegenheiten zu beachten.
Restschuldbefreiung
Nach Abschluss der Wohlverhaltensperiode stellt das Gericht die Restschuldbefreiung in einem Beschluss fest. Die Privatinsolvenz ist beendet. Alle Forderungen gegen den Schuldner sind erloschen. Ausnahmen : die Gerichtskosten in diesem Verfahren, Forderungen aus “unerlaubter Handlung” und Geldbußen und Geldstrafen.
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