In vielen Fällen scheitert ein Schuldenbereinigungsplan daran, dass einzelne Gläubiger die Zustimmung verweigern. Die fehlende Zustimmung kann aber unter bestimmten Voraussetzungen durch das Gericht ersetzt werden.
Oft sind es die Gläubiger mit den kleinsten Forderungen, die Sand in das Getriebe streuen und eine Gesamtlösung verhindern. Diese Gläubiger mit einer höheren Quote als die übrigen Gläubiger zu befriedigen kann die Zustimmung der übrigen Gläubiger kosten.
In unserem Fall hatten wir bei einer Gesamtverschuldung in einer Größenordnung von 30.000,00 EUR eine Einmalzahlung von 2.000,00 EUR vorgeschlagen. Nur ein Telefondienstleister mit einer Forderung von knapp 600,00 EUR stellte sich quer und verhinderte damit den Vergleich. Auch mehrere Anrufe bei dem Telefonanbieter brachten keinen Erfolg.
Schliesslich haben wir für unseren Mandanten ein Zustimmungsersetzungsverfahren beantragt. Es handelt sich um einen Antrag im Verbraucherinsolvenzverfahren mit dem Zusatzantrag, vor der Eröffnung ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen. In dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan kann das Gericht die Zustimmung einzelner Gläubiger ersetzen wenn :
- mehr als die Hälfte der Gläubiger (nach Kopfteilen) haben dem außergerichtlichen Plan zugestimmt
- die zustimmenden Gläubiger zusammen mehr als die Hälfte der Gesamtforderung auf sich vereinen
- kein Gläubiger eingewendet hat, er werde im Vergleich zu den übrigen Gläubigern oder zur Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens schlechter gestellt
Jetzt hat unser Mandant die Zustimmungsersetzung durch das Gericht erhalten.
Ein gerichtlicher Schuldenbereiniungplan kommt nur in ca. 3% der Privatinsolvenzen vor. Es besteht bis zur Eröffnung des Verfahrens jederzeit die Möglichkeit den Verbraucherinsolvenzantrag zurückzunehmen. Durch die geplanten Reformen soll die Zustimmungsersetzung vereinfacht werden.