Rechtsanwalt John Miehler

Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR
80333, München
Rechtsgebiete
Insolvenzrecht Strafrecht Zivilrecht
11.03.2010

Restschuldbefreiung: Was bedeutet das?

Die Restschuldbefreiung ist ein wichtiger Grund für Schuldner ein Insolvenzverfahren anzustreben. Im Rahmen der Restschuldbefreiung verpflichtet sich der Schuldner für die Dauer von 6 Jahren (sog. Wohlverhaltenphase) seine pfändbaren Forderungen aus seinem Arbeitseinkommen oder seinem Gewinn an einen Treuhänder abzuführen. Im Gegenzug erhält der Schuldner die Möglichkeit, dass ihm nach der Wohlverhaltensphase, die dann noch bestehenden Schulden erlassen werden. Ein Beispiel: Ein Schuldner hat Schulden in Höhe aus EUR 100.000,00. Von seinem monatlichen Nettoeinkommen in Höhe von EUR 1.500,00 muss ein alleinstehender Schuldner einen Betrag in Höhe von EUR 340,60 an den Treuhänder abführen. Bei dem Betrag in Höhe von EUR 340,60 handelt es sich um den pfändbaren Teil seines Einkommens. Der pfändbare Teil des Einkommens ist abhängig von der Höhe des Einkommens sowie von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. In 6 Jahren steht somit ein Betrag in Höhe von EUR 24.523,20 für die Gläubiger und die Kosten des Treuhänders zur Verfügung. Es verbleibt somit eine Restschuld in Höhe von mindestens EUR 75.476,80.  Diese Restschuld kann dem Schuldner auf Antrag erlassen werden. Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung der Restschuldbefreiung weitere Voraussetzungen vorliegen müssen. Siehe “Keine Restschuldbefreiung” und “Obliegenheiten des Schuldners.”  Bei dem Beipiel handelt es sich um eine vereinfachte Berechnung, die in Details von der Rechtslage abweicht. Nähere Einzelheiten teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit. Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München