Der Bundesrat hat nicht den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit tritt das Gesetz zum 01.07.2014 in Kraft. Für den Schuldner bringt das Gesetz folgende Verbesserungen:
- Einführung des Planverfahrens in der Insolvenz
- Wegfall des Abtretungsprivilegs
- Schutz von Genossenschaftsanteilen
- Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf 5 Jahre, wenn die Verfahrenskosten bezahlt werden
- Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf 3 Jahre, wenn 35% der angemeldeten Forderungen bezahlt werden. (Es wird allgemein nicht erwartet, dass viele Verfahren hiervon profitieren)
Mehr Informationen zur Reform und den beschlossenen Änderungen lesen Sie in unserem Beitrag: http://www.ent-schuldigung.de/reform-der-verbraucherinsolvenz-lohnt-sich-das-warten/