Zahlreiche Oberlandesgerichte haben bereits Banken und Sparkassen untersagt, Bearbeitungsgebühren für Kredite zu verlangen. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) wurde jetzt durch die Bank verhindert
Banken verlangen neben den Zinsen für die Gewährung von Krediten Bearbeitungsgebühren. Die Bearbeitungsgebühr wird damit gerechtfertigt, dass sich die Bank die Kreditwürdigkeit des Kunden prüfen müsse.
Das liege aber allein im Interesse der Banken und könne daher nicht auf den Verbraucher umgewälzt werden, die Vereinbarung einer Bearbeitungsgebühr sei daher unzulässig, so das Oberlandesgericht Dresden
Oberlandesgericht Dresden Urteil 29.09.2011, 8 U 662/11
Dies ist nicht das erste Urteil, dass sich gegen die Praxis der Bearbeitsungsgebühr wendet. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) steht aber noch aus, da die betroffene Sparkasse jetzt seine Revision gegen das Urteil zurückgezogen hat.
Weitere Urteil anderer Gerichte zur Bearbeitungsgebühr :
- OLG Bamberg vom 4.08.2010 (3 U 78/10)
- OLG Celle vom 13.10.2011 (3 W 86/11)
- OLG Dresden vom 2.12.2010 (8 U 1461/10)
- OLG Dresden vom 29.09.2011 (8 U 562/11)
- OLG Düsseldorf vom 24.02.2011 (I-6 U 162/10)
- OLG Frankfurt/Main vom 27.07.2011 (17 U 59/11)
- OLG Hamm vom 11.04.2011 (31 U 192/10)
- OLG Karlsruhe vom 3.05.2011 (17 U 192/10)
- OLG Zweibrücken vom 21.02.2011 (4 U 174/10)
Lass Sie sich anwaltlich beraten. Die Verbraucherzentralen rechnen damit, dass auf die Banken zahlreiche Rückforderungsansprüche zukommen werden.
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