Rechtsanwalt John Miehler

Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR
80333, München
Rechtsgebiete
Insolvenzrecht Strafrecht Zivilrecht
02.12.2011

Inkasso – 75 % der Schuldner fühlen sich bedroht

Inkassounternehmen sind für viele Schuldner ein leidiges Thema. Eine Großzahl fühlt sich durch die Anschreiben der Inkassounternehmen regelrecht bedroht (75 % der Verbraucher nach Studie der Verbraucherzentrale vom 01.12.2011). Ankündigunen wie „Bedenken Sie, dass ein Schuldtitel 30 Jahre lang zu Zwangsvollstreckungen hinsichtlich Ihres Eigentums, zu Lohn- oder Rentenpfändungen führen kann“ oder der Hinweis, dass die Vollstreckung durch „Verhaftung betrieben werden kann“ oder die Drohung ein Detektiv werde sich über die wirtschaftlichen Verhältnisse „längerfristig und intensiv“ einen Überblick verschaffen bringen viele Verbraucher dazu aus Angst vor Unannehmlichkeiten auch fragwürdige Forderungen zu bezahlen.

Oft sind nicht nur die Hauptforderungen selbst, sondern auch die Gebühren der Inkassofirmen fragwürdig.

“Inkassounternehmen verlangen durchschnittlich deutlich mehr Gebühren für ihre Tätigkeit als die zulässigen Höchstgebühren, an die Rechtsanwälte gesetzlich für die Inkassotätigkeit gebunden sind.”

Stellt die Verbraucherzentrale in ihrem Bericht fest. Durch die zusätzlichen Inkassogebühren stiegen die Kosten um durchschnittlich 52 %. In einem Fall stieg die Forderung von ursprünglich 67,41 EUR auf 7.316,56 EUR an, eine Steigerung von 10.754 %.

Die Studie warnt vor unseriösen Vergleichsangeboten. Diese seien in vielen Fällen mit der Anerkennung der Hauptforderung verbunden. Auf diese Weise werden unberechtigte Forderungen in berechtigte umgewandelt, ohne dass dies dem Verbraucher in vielen Fällen bewust wird.

Quelle : http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Inkasso-Auswertung-vzbv-2011.pdf

Nahezu zeitgleich hat der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. eine Liste mit 10 Prüfsteinen für seriöse Inkassounternehmen vorgestellt :

  1. Die Inkassotätigkeit ist eine gesetzlich geregelte Rechtsdienstleistung. Der Gesetzgeber hat sie im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) an strenge Auflagen verknüpft. Natürliche Personen müssen Sachkunde in den einschlägigen Rechtsgebieten nachweisen und über mindestens zwei Jahre Praxis in der Forderungseinziehung verfügen. Sie müssen strafrechtlich unbescholten sein und in wirtschaftlich geregelten Verhältnissen leben. Juristische Personen, also Inkassounternehmen, müssen mindestens eine natürliche Person benennen, auf die die eben genannten Voraussetzungen zutreffen.
  2. Vor der Geltendmachung unterziehen seriöse Inkassounternehmen die Forderungen einer grundsätzlichen Prüfung. Wenn sie Zweifel an der Schlüssigkeit der Forderungen haben, geben sie den Auftrag wieder zurück.
  3. Inkassounternehmen suchen den Interessenausgleich zwischen Gläubiger und Schuldner. Dazu erinnern sie den säumigen Zahler – in aller Regel zunächst schriftlich – an seine Zahlungsverpflichtungen.
  4. Hat ein Verbraucher Einwände gegen eine Forderung, sollte er diese dem Inkassounternehmen mitteilen. Seriöse Unternehmen werden darauf selbstverständlich reagieren.
  5. Die dem Gläubiger entstandenen Inkassokosten sind Teil des Verzugsschadens, den der säumige Schuldner diesem ersetzen muss.
  6. Zwar sind Inkassounternehmen als Kaufleute frei darin, welche Höhe der Vergütung sie mit ihrem Auftraggeber vereinbaren. Der Schuldner muss aber nur das zahlen, was sich im Rahmen »des Üblichen und Angemessenen« bewegt. Von der Rechtsprechung weitgehend anerkannt ist eine Anlehnung an das im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelte Gebührensystem der Rechtsanwälte. Über dessen Struktur kann man sich zum Beispiel im Internet jederzeit informieren.
  7. Der BDIU verpflichtet seine Mitgliedsunternehmen zur Einhaltung sehr strenger Regeln für die ordnungsgemäße, redliche und gewissenhafte Berufsausübung. Verstößt ein Mitglied dagegen, praktiziert der BDIU verschiedene Sanktionsmöglichkeiten – von einem Verweis über eine Geldbuße bis hin zum Ausschluss aus dem Verband.
  8. Verbraucher, die ein Problem mit der Inkassosachbearbeitung eines BDIU-Mitgliedsunternehmens haben, können sich mit ihren Fragen vertrauensvoll an die Beschwerdestelle des BDIU wenden.
  9. Bei Beschwerden zur Inkassosachbearbeitung fordert der BDIU das Mitgliedsunternehmen zu einer Stellungnahme auf. Anschließend teilt der BDIU dem Verbraucher seine Einschätzung des Sachverhalts mit, die durchaus von der Meinung seines Mitglieds abweichen kann.
  10. Die Mitgliedsunternehmen des BDIU sind in einer Mitgliederliste auf www.inkasso.de veröffentlicht. Nicht zuletzt wegen der strengen Kontrolle über die Berufsausübung gilt die Mitgliedschaft im BDIU auch als ein Gütesiegel für eine seriöse Inkassotätigkeit.

Quelle : http://www.inkasso.de/inkassowirtschaft/10punkte/index.html

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