Die Reform der Verbraucherinsolvenz wirft für die Praxis viele Fragen auf. Ich habe mich mit meinem Kollegen Rechtsanwalt Jens Müller über die Änderungen unterhalten, die zum 01.07.2014 in Kraft treten.
Themen sind unter anderem die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode, die Arbeitspflicht des gesamten Verfahrens, die Erweiterung ausgenommener Forderungen um Unterhaltsrückstände und hinterzogene Steuern sowie das für die Verbraucherinsolvenz neue eingeführte Insolvenzplanverfahren.
Es handelt sich um unser erstes Expertengespräch und uns ist bewusst, dass nicht alles perfekt ist. Jedenfalls hatten wir bei der Aufnahme viel Spaß.
Sie können uns ermutigen, auch in Zukunft weitere Gespräche aufzunehmen, wenn Sie unten einen (hoffentlich freundlichen) Kommentar hinterlassen.