Die Schufa Holding AG ist keine staatliche Organisation, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das Daten zu 65 Mio. Personen gesammelt hat. Die Schufa gibt Kreditinstituten und anderen Firmen Informationen über die Kreditwürdigkeit einer Person (Positiv- oder Negativmerkmale) weiter.
(Bild Quelle : Schufa Holding AG)
Ein negativer Schufaeintrag bedeutet Probleme, einen Kredit zu bekommen, einen Ratenzahlungskauf zu tätigen, ein Konto zu eröffnen oder auch nur einen Handyvertrag abzuschließen.
Auskunftsanspruch
Bis 30.03.2010 stellte die Schufa Eigenauskünfte mit 7,80 EUR in Rechnung. Nach der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes besteht jetzt einmal jährlich ein Anspruch des Bürgers auf eine kostenlose Auskunft über :
- die gespeicherten personenbezogenen Daten
- den Scorewerte zu Ihrer Person
- woher diese Daten stammen
- an wen ihre Daten weitergegeben wurden (mit Name und Adresse).
Über www.meineSchufa.de können Sie die Auskunft direkt anfordern. Weiter gibt es die Möglichkeit sich registrieren zu lassen und einen unbefristeten Onlinezugang für 18,50 EUR beantragen. Sie können dann jederzeit (nicht nur 1x im Jahr) und ohne weitere Kosten Ihre Einträge prüfen.
Natürlich können Sie auch schriftlich per Post die Auskunft beantragen. Dabei ist es erforderlich, dass Sie eine Kopie des Personalausweises (beide Seiten) oder eine Kopie des Reisepasses und die Meldebescheinigung mit senden.
Hier zeigen wir, wie Sie selbst die kostenlose Schufa-Auskunft erhalten:
Einträge löschen
Daten über nichtvertragsgemäß abgewickelte Geschäfte einschließlich ihrer Erledigung | zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung |
Titulierte Forderungen (Urteile, Vollstreckungsbescheide) | 3 Jahre nach dem Jahr der Rückzahlung (= laufendes Jahr + 3 Jahre zum 31.12.) |
Giro- und Kreditkartenkonten | Sofort, wenn das Konto aufgelöst wird |
Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung und Eidesstattliche Versicherung (Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte) | nach drei Jahren, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird |
So beantragen Sie die vorzeitige Löschung von Eidesstattlicher Versicherung und Haftbefehl :
- Lassen Sie sich vom Gläubiger ein Erledigungsschreiben geben, sobald die Forderung erloschen ist.
- Mit dem Erledigungsschreiben des Gläubigers beantragen Sie beim zuständigen Amtsgericht (an Ihrem Wohnsitz) den Eintrag im Schuldnerverzeichnis zu löschen.
Das Amtsgericht teilt der SCHUFA Holding AG die vorgenommene Löschung nach etwa drei bis vier Wochen automatisch mit. Sie können die Löschung aber beschleunigen, indem Sie eine Kopie des Löschungsbescheides an folgende Adresse senden :
SCHUFA Holding AG
Verbraucherservicezentrum Hannover
Postfach 56 40
30056 Hannover
Mit einer schriftlichen Bestätigung des Gläubigers können Sie einzelne bei der Schufa gespeicherte Einträge als „erledigt“ markieren lassen, die die dann nach Ablauf der Löschungsfrist nicht mehr auftauchen.
Unter engen Voraussetzungen können Forderungen vorzeitig aus dem Schufa Datenbestand gelöscht werden:
- die Forderung wurde der SCHUFA erstmals nach dem 1. Januar 2007 mitgeteilt,
- der Betrag der entsprechenden Forderung ist kleiner oder gleich 1.000 €,
- die Forderung wurde innerhalb eines Monats beglichen sowie vom Gläubiger der SCHUFA als beglichen mitgeteilt,
- es darf sich nicht um eine titulierte Forderung, wie etwa einen Vollstreckungsbescheid, handeln.
Trifft auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht zu, bleibt die Forderung als “Erledigt” bis zum Ende der Speicherfrist gespeichert.
Unrichtige Einträge
Falsche Einträge können Sie gegenüber der Schufa Holding AG monieren.
Schufa Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden
Telefon: 06 11/92 78-0
Telefax: 06 11/92 78-109
www.schufa.de
Legen Sie Dokumente, die den Sachverhalt darlegen (Quittungen, Löschungsbescheid oder ähnliches) in Kopie der Schufa vor. Die Schufa stellt regelmäßig zur Klärung eine Rückfrage an den betroffenen Vertragspartner, von dem die Meldung stammt. Nach Angaben der Schufa erfolgt die Anfrage beim Vertragspartner noch am gleichen Tag. Der betroffene Eintrag selbst wird mit einem Vermerk versehen, dass der Eintrag bestritten wurde.
Bei Problemen können Sie sich an den Schufa-Vertrauensmann wenden :
Gernot W. H. Bickel
c/o Schufa Holding AG
Geschäftsstelle München
Elsenheimerstraße 61
80687 München
Mail: Gernot.Bickel@schufa.de
Verbraucherinsolvenz und Schufa
Da die Verbraucherinsolvenz veröffentlicht wird, erfährt natürlich auch die Schufa von dem Verfahren. Üblicherweise wird der Eintrag nach drei Jahren nach der Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht.