Rechtsanwalt John Miehler

Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR
80333, München
Rechtsgebiete
Insolvenzrecht Strafrecht Zivilrecht
07.12.2011

Berlin will Inkassofirmen an die Kandarre nehmen

Verbraucher klagen schon lange über unseriöse Inkassopraktiken. Willkür und Phantasiegebühren kennzeichnen die Inkassokosten. Die Verbraucherzentrale spricht von “Inkassogebühren nach Gutsherrenart”. Immer wieder wird versucht, fragwürdige und unbegründete Forderungen durch den Aufbau von Drohszenarien beizutreiben. Oft wissen die Verbraucher nicht einmal, um welche Forderung es sich eigentlich handelt. Bei den Verbraucherzentralen häufen sich die Beschwerden (siehe Verbraucherzentrale).

Ursächlich hierfür ist, dass die Tätigkeit von Inkassofirmen kaum reguliert ist. Zwar ist die Ausübung der Inkassotätigkeit zulassungspflichtig, eine Regelung über die Höhe der Inkassogebühren gibt es allerdings nicht. Hinzu kommt, dass die einzige Ahndungsmöglichkeit gegen Inkassounternehmen der Widerruf der Zulassung ist. Von dieser Möglichkeit wird aber nur selten Gebrauch gemacht, schließlich kann nicht jeder Regelverstoß sofort einen Zulassungswiderruf nach sich ziehen.

Um gegen diese Missstände vorzugehen, hat nun Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Berliner Tagesspiegel schärfere Regelungen angekündigt.

Geplant sind Regelungen in folgenden Bereichen :

  • Deckelung der Inkassogebühren
  • eine bessere Transparenz über die Forderungen, die eingezogen werden sollen
  • erweiterte Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden

Quelle: Tagesspiegel.de

Lesen Sie auch unseren Beitrag “Wenn sich Inkassounternehmen daneben benehmen


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