Wenn Sie Glauben, ein Anwalt sei teuer, dann wissen Sie wahrscheinlich nicht, dass viele Anwälte auf der Grundlage von Beratungshilfe tätig werden.
Die Beratungshilfe ist mit der Prozesskostenhilfe vergleichbar und wird aus der Staatskasse bezahlt. Die Gebühren sind in der Regel deutlich niedriger, als die Gebühren die üblicherweise von den Anwälten geltend gemacht werden. Viele Anwälte sind daher nicht besonders erpicht auf der Grundlage eines Beratungshilfescheins tätig zu werden oder weisen erst gar nicht auf diese Möglichkeit hin.
So beantragen Sie Beratungshilfe
Zuständig für die Bewilligung der Beratungshilfe ist die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts an Ihrem Wohnsitz. (In München Amtsgericht München, Maxburgstrasse (Eingang Pacellistrasse) Zimmer 216)
Benötigt und verlangt werden in der Regel folgende Unterlagen:
- Einkommensnachweise
- Kontoauszug mindestens einen Monat (nicht bei Bezug von Sozialleistungen erforderlich)
- Schreiben der Gläubiger
- Belege für regelmäßige Ausgaben (zum Beispiel Mietvertrag)
Ob Sie Beratungshilfe erhalten, hängt nicht von der Höhe Ihrer Schulden, sondern von Ihrem Einkommens ab. Es gibt viele Programme, die berechnen, ob Sie die Voraussetzungen für die Beratungshilfe erfüllen. Nachfolgend finden Sie den Link zum kostenlosen Programm Pkh-fix:
Typische Probleme bei der Antragstellung
Es kann eine Herausforderung sein, Beratungshilfe zu beantragen. Grundsätzlich können Soe die Beratungshilfe schriftlich oder durch Vorsprache in der Rechtsantragstelle beantragen. Für die schriftliche Beantragung verwenden Sie am besten den Vordruck, der jedenfalls für das Bundesland Bayern gilt: Antragsformular (externer Link)
Rechnen Sie mit Nachfragen und damit, dass weitere Unterlagen verlangt werden. Informieren Sie sich über die Öffnungszeiten (in München immer nur Vormittags). Es empfiehlt sich, möglichst früh zu erscheinen, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
An vielen Gerichten lehnt die Rechtsantragstelle die Erteilung eines Beratungshilfescheins für die außergerichtliche Schuldenbereinigung mit dem Argumentab, dass vorrangig das Angebot der Schuldenberatungsstellen auszuschöpfen ist. Dieses Argument wird durch das Bundesverfassunggericht gestützt, siehe unten unter „Rechtsprechung“.
Achtung: Das Amtsgericht München hat seit Anfang 2017 seine Politik geändert und verweist jetzt immer mehr auf alternative Beratungsstellen. Es ist daher schwer geworden, einen Beratungshilfeschein für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zu erhalten.
Selbstständigkeit und Beratungshilfe
Als Selbständiger bekommen Sie in der Regel keine Beratungshilfe für die außergerichtliche Schuldenbereinigung, da Sie eine Regelinsolvenz beantragen müssen. In der Regel wird darauf verwiesen, dass für das Regelinsolvenzverfahren die Durchführung eines außergerichtlichen Schulden Behandlungsplanes keine Voraussetzung ist.
Umfang der Beratungshilfe
Im Rahmen der Schuldenberatung entdeckt der Beratungshilfeschein das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren bis zur Erteilung der Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans. Das bedeutet, die Gebühren für die Antragstellung und für die Vertretung im Insolvenzverfahren werden nicht von der Beratungshilfe umfasst.
Verwechseln Sie nicht die Beratungshilfe mit der Stundung der Verfahrenskosten im Insolvenzverfahren. Bei der Stundung der Verfahrenskosten geht es nicht um die Gebühren Ihres Rechtsbeistandes, sondern lediglich um die Treuhänder und Gerichtsgebühren.
Keine Beratungshilfe für individuelle Vergleiche
Oft ist es unumgänglich, mit den einzelnen Gläubigern individuelle Vereinbarungen zu schließen, da eine Gesamtlösung wegen der großen Zahl der Gläubiger oder weil einige Gläubiger Besonderheiten aufweisen, nicht möglich ist.
Bei Beratungshilfemandaten wird es jetzt schwierig, individuelle Gläubigervergleiche zu schließen:
Nicht verbundene Einzelschreiben eines Rechtsanwalts an die einzelnen Gläubiger des Beratungshilfemandanten, die jeweils nur einen Vorschlag bezüglich der sie betreffenden Forderung enthalten, stellen keinen Schuldenbereinigungsplan im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr.1 Insolvenzordnung dar, so dass einem Rechtsanwalt in dieser Konstellation statt einer erhöhten Geschäftsgebühr nach Nummer 2504 VV RVG lediglich eine Geschäftsgebühr nach Nummer 2503 VV-RVG zusteht.
Amtsgericht Darmstadt, Beschluss vom 20.08.2012
Viele Schuldner erhalten für die außergerichtliche Schuldenbereinigung Beratungshilfe, da sie aufgrund ihres niedrigen Einkommens die Kosten des Rechtsanwalts nicht selbst tragen können. Zur Erinnerung: für die Beratungshilfe kommt es nicht auf die Höhe der Schulden an, sondern auf die Höhe des Nettoeinkommens. (Mehr zur Beratungshilfe)
Individuelle Vereinbarungen mit 15 Gläubigern zu schließen ist natürlich viel mehr Aufwand, als ein Schuldenbereinigungsplan, der inhaltlich für alle 15 Gläubiger identisch ist. Dieser Mehraufwand wird allerdings nicht honoriert. in der Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt erhielt der Rechtsanwalt anstelle der beantragten Gebühren in Höhe von 556,92 € Betrag von 99,96 € ausbezahlt. Das ist besonders bitter, da selbst die regulären Beratungshilfegebühren kaum kostendeckend sind.
Der Vergleichsvorschlag sei nicht als Plan erkennbar gewesen, führte das Amtsgericht aus. Darüber hinaus hätten die Angaben über die Gesamtsumme aller Forderungen, die Quoten hiervon, sowie die Angaben wegen Bürgschaften, Pfandrechten und Sicherheiten gefehlt.
Dem Grunde nach hat das Gericht zwar recht, da es sich in der Tat bei individuellen Gläubigervergleichen nicht um einen „Plan“ handelt. Schade ist es dennoch, dass man als Anwalt jetzt Gefahr läuft, bei einer individuellen Schuldenlösung keine entsprechende Vergütung zu erhalten.
Rechtsprechung:
- Die Beschwerdeführerin kann auch nicht mit Erfolg geltend machen, Schuldnerberatungsstellen seien generell überlastet und damit keine andere Hilfemöglichkeit im Sinn von § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG. Solange nicht im konkreten Einzelfall dargetan ist, dass die Gewährung von Beratungshilfe mit dem Verweis auf eine tatsächlich nicht zur Verfügung stehende Hilfemöglichkeit abgelehnt wurde, kommt die Annahme von Willkür nicht in Betracht.
- Eine Vergütung für bewilligte Beratungshilfe aus der Staatskasse ist ausschließlich an die zur Gewährung von Beratungshilfe Befugten zu zahlen. § 3 Abs. 1 BerHG kann nicht im Wege der Analogie auf Stellen ausgedehnt werden, die im Sinne von § 305 Abs. 1 InsO als für Verbraucherinsolvenzberatung geeignet anerkannt sind.
- Nicht verbundene Einzelschreiben eines Rechtsanwalts an die einzelnen Gläubiger des Beratungshilfemandanten, die jeweils nur einen Vorschlag bezüglich der sie betreffenden Forderung enthalten, stellen keinen Schuldenbereinigungsplan im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr.1 Insolvenzordnung dar, so dass einem Rechtsanwalt in dieser Konstellation statt einer erhöhten Geschäftsgebühr nach Nummer 2504 VV RVG lediglich eine Geschäftsgebühr nach Nummer 2503 VV-RVG zusteht.
Amtsgericht Darmstadt, Beschluss vom 20.08.2012
- Beabsichtigt der mittellose Schuldner, einen Insolvenzantrag nebst Verfahrenskostenstundung und Restschuldbefreiung zu stellen, kann ihm zur Vorbereitung dieses Antrags kein Rechtsanwalt beigeordnet werden; in Betracht kommt die Gewährung von Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz.
Der Beitrag Beratungshilfe für die Entschuldung erschien zuerst auf ent-schuldigung.de.