Rechtsanwalt John Miehler

Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR
80333, München
Rechtsgebiete
Insolvenzrecht Strafrecht Zivilrecht
02.10.2012

Bürgerkonto der Sparkassen, Chance für kontolose Bürger

Die Teilnahme am modernen Wirtschaftsleben ist ohne Konto kaum denkbar. Bei einer Kontokündigung oder bei einer schlechter Schufa ist es mehr als schwierig ein Bankkonto zu eröffnen. Daher ist die Initiative der Sparkassen sehr zu begrüßen. Diese haben sich eine weitgehende Selbstverpflichtung auferlegt und folgende Erklärung abgegeben:

  1. Die Sparkassen führen für jede in ihrem Geschäftsgebiet ansässige Privatperson unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder Nationalität auf Wunsch zumindest ein Guthabenkonto – „Bürgerkonto“.
  2. Diese Verpflichtung greift nur dann nicht, wenn die Kontoführung für die jeweilige Sparkasse aus wichtigen Gründen unzumutbar ist, z. B. weil der Kontoinhaber Dienstleistungen bei Kreditinstituten missbraucht hat oder die vereinbarten Kontoführungsentgelte nicht entrichtet.
  3. Das Bürgerkonto, das die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr – auch mittels einer SparkassenCard – ermöglicht, kostet nicht mehr als ein vergleichbares von der jeweiligen Sparkasse angebotenes Kontomodell mit Überziehungsmöglichkeit.
  4. Die Sparkasse wird die Ablehnung oder Kündigung eines Bürgerkontos im Einzelfall schriftlich begründen. Im Falle von Streitigkeiten um das Bürgerkonto erkennt die Sparkasse den durch einen Ombudsmann / eine Schlichtungsstelle der Sparkassen- Finanzgruppe ergangenen Schlichtungsspruch als verbindlich an.

Quelle : Finanzgruppe Deutscher Sparkassen

Die Sparkasse ist insoweit ein Lichtblick zu den ansonsten auf “Schalterbereinigung” bedachten Banken. An Kunden, die nur ein Guthabenkonto führen verdient die Bank nur relativ wenig, da keine Überziehungszinsen anfallen können (Guthabenkonto) aber auch in der Regel kein anderen Bankprodukte (Wertpapierdepot) benötigt werden.

Bild Quelle: Sparkassen-Finanzgruppe

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