Zum Schutz des Straßenverkehrs hat der Gesetzgeber im Katalog des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB diejenigen Fehlleistungen von Verkehrsteilnehmern [...]
Artikel
21.11.2010
Zum Schutz des Straßenverkehrs hat der Gesetzgeber im Katalog des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB diejenigen Fehlleistungen von Verkehrsteilnehmern [...]