Schreibmaschine berichtet hier, dass das LG Würzburg eine Fahrzeugführerin aufgrund eines Verkehrsunfalles wegen zweifacher fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt habe.
Das Amtsgericht Offenbach kann anders: So hat es am 21. Oktober 2010 einen 23-jährungen Mann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte lediglich zwei Jahre beantragt.
Der Fahrzeugführer im vom Amtsgericht Offenbach zu entscheidenden Fall hatte allerdings wohl keine gültige Fahrerlaubnis und auch erhebliche Voreintragungen im Verkehrszentralregister. Auch hat das Gericht wohl bei der Strafzumessung berücksichtigt, dass es zu der Überzeugung gelangt sei, dass der Angeklagte keine Reuhe zeige…
Ob dieses Urteil in der Rechtsmittelinstanz “halten” wird, bleibt abzuwarten.