Das Hessische Justizministerium hat am 17.3.2020 Handlungsempfehlungen bezüglich des Zutritts zu Gerichten und Staatsanwaltschaften erlassen:
Die aktuellen Entwicklungen in Hinblick auf die Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) bedeuten für die Hessische Justiz eine große Herausforderung.
Ziel der staatlichen Bemühungen ist es weiterhin, die Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus zu verringern. Dies bedeutet für die hessischen Gerichte und Staatsanwaltschaften, dass die Erreichbarkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften für den Publikumsverkehr eingeschränkt werden muss.
Handlungsempfehlung zur Regelung des Zutritts
Das Hessische Ministerium der Justiz hat in Abstimmung mit den Gerichten [...]