Das OLG Frankfurt hat sich in seiner Entscheidung vom 4.12.2014 (2 Ss-OWi 1041/14) wieder einmal mit einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät PoliScanspeed und diesmal insbesondere auch mit der Auswertung der Messung durch die Software Tuff-Viewer beschäftigt.
Gegen den Betroffenen war wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 48 km/h, eine Geldbuße von 190,00 Euro festgesetzt, sowie ein Fahrverbot von 1 Monat angeordnet worden. Die Messung war mit dem Geschwindigkeitsmessgerät der Firma Vitronic, Modell PoliScanspeed mit der Messgerätesoftware Version 1.5.5 durchgeführt und mit dem TUFF-Viewer Version 3.45.1 ausgewertet worden.
Auf den Einspruch des Betroffenen hat das Amtsgerichts den Betroffenenn aus [...]
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02.01.2015