Am 5. September hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) einen weiteren Beschluss zu sogenanten Facebook-Fanpages gefasst.
Der Beschluss kann hier heruntergeladen werden.
Es wird in dem Beschluss der DSK unzweideutig festgestellt, dass ohne Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO der Betrieb einer Fanpage, wie sie derzeit von Facebook angeboten wird, rechtswidrig ist!
Insbesondere ist aber auch auf den in dem Beschluss enthaltenen Fragebogen hinzuweisen…
Quelle: Strafverteidiger