In einem Verfahren dass den Anspruch auf Leistungen aus der Gesetzlichen Unfallversicherung zum Gegenstand hat und in dem bereits im Februar 2008 die Klage bei Gericht eingegangen ist, hatte ich dem Gericht im April u.a. mitgeteilt
…dreht sich das Verfahren im Kreis.
Es ist nunmehr am Gericht, eine Entscheidung zu fällen.
Sollte das Gericht die Kausalitätsfrage für entscheidungsreif erachten, wird um kurzfristige Anberaumung eines Verhandlungstermins gebeten.
Für den Fall, dass das Gericht noch weitere Ermittlungserfordernisse, insbesondere die Einholungen eines weiteren Gutachtens für erforderlich erachtet, wird um kurzfristige entsprechende Veranlassung gebeten.
Das Gericht teilt hierauf nunmehr u.a. mit
…sieht auch das Gericht die Notwendigkeit einer Steuerung des weiteren Verfahrensganges durch das Gericht. Allerdings hat es im Vorsitz der … Kammer unlängst einen Wechsel gegeben, der es für den neuen Kammervorsitzenden erforderlich macht, sämtliche Verfahren neu zu erabeiten. Die Beteiligten werden sich darauf einstellen müssen, dass die Bewertung des weiteren Vorgehens durch das Gericht etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.
Ist für mich verständlich. Das Verständnis des Mandanten für die Verfahrensdauer 1. Instanz hält sich aus verständlichen Gründen allerdings in sehr engen Grenzen. Bleibt, das Gericht um bevorzugte Bearbeitung zu bitten, andere Möglichkeiten schließt die Rechtsprechung aus…
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Artikel
18.05.2010