Unter den Voraussetzungen des § 70 StGB kann das Tatgericht ein gegen einen Angeklagten ein Berufsverbot aussprechen.
In seiner Entscheidung vom 9.10.2018 (1 StR 418/19) hat sich der BGH hiermit befasst und diesbezüglich u.a. folgendes festgestellt:
[…]Auch das vom Landgericht gegen den Angeklagten nach § 70 Abs. 1 StGB für die Dauer von fünf Jahren verhängte Berufsverbot betreffend die Ausübung eines Heilberufs und der damit zusammenhängenden Hilfstä-tigkeiten hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
Das Berufsverbot ist ein schwerwiegender Eingriff, mit dem die Allgemeinheit, sei es auch nur ein bestimmter Personenkreis, vor weiterer Gefährdung geschützt werden soll. Es darf nur dann verhängt werden, wenn die Gefahr besteht, dass der