- Die Entscheidung des Vorsitzenden, mit dem die Bestellung eines weiteren Verteidigers abgelehnt wird, unterliegt nur der Überprüfung auf Ermessensfehler.
- Der Umstand, dass in einem parallel geführten Verfahren ein weiterer Verteidiger bestellt wurde, ersetzt nicht die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Bestellung eines Verteidigers vorliegen.
Diese Leitsätze hat das OLG Karlsruhe zu seinem Beschluß vom 3.7.2020 (2 Ws 150/20) aufgestellt.
Die Entscheidung im Volltext:
Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Freiburg vom 29.5.2020 wird auf seine Kosten (§ 473 Abs. 1 Satz 1 StPO) als unbegründet verworfen.
Gründe
Der Angeklagte, der von Rechtsanwalt B. als Wahlverteidiger vertreten wird, begehrt [...]