In seinem Beschluss vom 13.03.2018 hat das LG Darmstadt (3 Qs 112/18) den Beschluss des Amtsgerichts, mit dem dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden war aufgehoben und den Führerschein freigegeben.
Diesbezüglich stellt das Landgericht zutreffenderweise maßgeblich darauf ab, dass je weiter die festgestellte Blutalkoholkonzentration von der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille entfernt ist, desto höher die Anforderungen an die für das Vorliegen einer relativen Fahruntüchtigkeit festzustellenden alkoholbedingten Ausfallerscheinungen seien. Die Kammer sehe keinen dringenden Tatverdacht, der eine Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen würde. So lägen nach dem bisherigen Stand der [...]