…meint zumindest das OLG Dresden und hebt in seinem Beschluss vom 12. März 2015 (2 OLG SS 14/15) die zuvor vom Amtsgericht ausgesprochene Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten auf.
Die Entscheidung zeigt exemplarisch die Fehler des Amtsgerichtes auf und befasst sich auch mit der Problematik des Entfernens eines Sicherungsetikettes mit einem Magneten, weshalb es hier vollständig wirdergegeben wird:
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Chemnitz vom 28. August 2014 mit den Feststellungen aufgehoben.
2. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.Gründe:
I.
Das Amtsgericht Chemnitz verurteilte den Angeklagten am 28. August 2014 [...]