Wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt wird nicht wegen des Versuchs bestraft. Dies bestimmt § 24 StGB. Allerdings ist ein solcher strafbefreiender Rücktritt nicht mehr möglich, wenn der Versuch fehlgeschlagen ist.
Mit der Frage wann der Versuch Fehlgeschlagen ist hat sich der BGH in seiner Entscheidung vom 11. März 2014 (1 StR 735/13) befasst und diesbezüglich festgestellt:
a) Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen nahe liegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht mehr für möglich hält.
Dabei kommt es auf die Sicht des Täters nach Abschluss der letzten [...]