Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
21.01.2018

Ver­länger­ung der Be­währ­ungs­zeit auf über fünf Jahre ist un­zu­lässig

„Wer sich in einer drei­jährigen und dann auf fünf Jahre ver­längert­en Be­währ­ungs­zeit nicht bewährt hat, wird dies im Zweif­el auch in einer noch längeren Be­währungs­zeit nicht tun.“ „Die nochmalige – über fünf Jahre hinausgehende – durch Beschluss des Amtsgerichts Biberach vom 19. Juni 2016 gewährte Verlängerung der Bewährungszeit war damit unzulässig.“

Dies hat das OLG Stuttgart in seiner Entscheidung vom 11.12.2017 (3 Ws 85/17) ausgeführt, auf den Vertrauensschutz hingewiesen und letzendlich die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den von der Strafvollstreckungskammer am LG Ravensburg gewerten Straferlass als unbegründet verworfen.

In den Entscheidungsgründen fürhrt das OLG u.a. folgendes aus:

[…] Der Verurteilte wurde [...]