Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
12.04.2014

Unwirksame Berufungsbeschränkung

KonferenzKaffeKippt200Die Wirksamkeit von Berufungsbeschränkungen ist vom Revisionsgericht, wie auch zuvor von der Berufungskammer, von Amts wegen zu prüfen. Die für die Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung maßgeblichen tatsächlichen Umstände hat das Revisionsgericht von Amts wegen im Freibeweisverfahren zu klären. Neben den im Strengbeweis von der Strafkammer festgestellten Tatsachen steht dem Revisionsgericht dazu auch der gesamte Akteninhalt offen.

Das OLG Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 26.03.2014 (4a Ss 462/13) das Urteil des Landgerichts Tübingen aufgehoben, das Fer fahren zurück verweisen und folgenden Leitsatz aufgestellt:
Die fehlende Dokumentation nach §§ 202a, 212 StPO von dokumentationspflichtigen Gesprächen durch den Vorsitzenden und/oder die Staatsanwaltschaft vor oder [...]