… führt auch nach einem weiteren Umtausch ohne Fahreignungsprüfung nicht zur Berechtigung, im Bundesgebiet Kraft fahrzeuge zu führen.
In dem vom OLG Karlsruhe mit Beschluß vom 14.3.2019 (2 Rv 7 Ss 558/17) entschiedenen Fall wurde dem Angeklagten 2006 in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen. Eine deutsche Fahrerlaubnis ist ihm seither nicht mehr erteilt worden. Er ist jedoch im Besitz eines polnischen Führerscheins, der am 1.8.2011 in Polen auf der Basis einer Umschreibung eines ungarischen Führerscheins ausgestellt wurde. Der ungarische Führerschein ging wiederum zurück auf einen russischen Führerschein aus dem Jahr 1986, der sich jedoch im Nachhinein als Fälschung herausstellte.
Das Amtsgericht Bad Säckingen hatte den [...]