Kurz vor Ende der Legislaturperiode sind umfangreiche Änderungen an der StPO in Kraft getreten.
Anders als bei Änderungen an Strafnormen, gelten diese Änderungen auch für laufende Verfahren!
Hier der Versuch eines ersten Überblicks:
Ablehungsanträge
§ 26 StPO Ablehnungsverfahren
§ 26 I StPO wude ein 2. Satz hinzugefügt: „Das Gericht kann dem Antragsteller aufgeben, ein in der Hauptverhandlung angebrachtes Ablehnungsgesuch innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu begründen.„.
§ 26a StPO Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsantrags
§ 26a I Ziff. 2 StPO wurde um den nachfolgend kursiv dargestellten Halbsatz erweitert und damit an die Neufassung des § 26 StPO angepasst: „2. ein Grund zur Ablehnung oder ein Mittel zur Glaubhaftmachung nicht oder [...]