Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
25.08.2017

Um­fang­reiche Än­der­ung­en der StPO am 24.8.2017 in Kraft ge­tret­en

Kurz vor Ende der Le­gis­latur­periode sind um­fang­reiche Änder­ungen an der StPO in Kraft getreten.

Anders als bei Änderungen an Strafnormen, gelten diese Änderungen auch für laufende Verfahren!

Hier der Versuch eines ersten Überblicks:

Ablehungsanträge

§ 26 StPO Ablehnungsverfahren

§ 26 I StPO wude ein 2. Satz hinzugefügt: „Das Gericht kann dem Antragsteller aufgeben, ein in der Hauptverhandlung angebrachtes Ablehnungsgesuch innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu begründen.„.

§ 26a StPO Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsantrags

§ 26a I Ziff. 2 StPO wurde um den nachfolgend kursiv dargestellten Halbsatz erweitert und damit an die Neufassung des § 26 StPO angepasst: „2. ein Grund zur Ablehnung oder ein Mittel zur Glaubhaftmachung [...]