Für die Entscheidung über den Anklagevorwurf einer Trunkenheitsfahrt mit einem Segelboot auf einem Binnengewässer ist das Schifffahrtsgericht zuständig
Dies hat das OLG Celle in dem Verfahren 2 Ss 199/15 festgestellt, angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben und im Umfang der Aufhebung die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Bremen – Schifffahrtsgericht – zurückverwiesen.
In den ENtscheidungsgründen hat das OLG u.a. folgendes ausgeführt:
[…] Das Amtsgericht Neustadt a. Rbge. hat den Angeklagten am 18. Mai 2015 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im „Schiffsverkehr“ zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 € verurteilt.
Nach den Feststellungen des Urteils befuhr der Angeklagte, der seit 2011 über einen [...]