Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
13.08.2018

Trunk­en­heits­fahrt ist kein so­zial­wid­rig­es Ver­halt­en

In dem vom LSG Nieder­sachs­en-Brem­en am 5. Juli 2018 ent­schied­en­en Ver­fahr­en (L 6 AS 80/17) wollte der Grund­sicher­ungs­träg­er vom Kläg­er – ein­em Kraft­fahr­er – die Grund­sich­er­ungs­leist­ung­en zu­rück­ge­zahlt haben, da der Kläger durch eine Trunken­heits­fahrt die Hilfe­bedüft­ig­keit selbst her­bei­ge­führt habe.
Das Sozialgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen und damit dem Grundsicherungsträger Recht gegeben.
Das LSG hat nunmehr der Klage stattgegeben und festgestellt, dass das Verhalten des Klägers zwar als rechtlich in höchstem Maße zu missbilligende Tat zu werten, nicht jedoch als sozialwidrig iSd § 34 SGB II einzustufen und somit die Rückforderung des Grundsicherungsträgers rechtswidrig sei.