Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
10.11.2015

Straf­milder­ung we­gen Auf­klär­ungs­hilfe auch bei Schwei­gen in der Haupt­ver­hand­lung möglich

verbrannt200In dem vom BGH am 7.09.2015 ent­schied­en­en Fall (2 StR 305/15) hatte das Land­ge­richt den An­ge­klagt­en wegen Ein­fuhr von Be­täubungs­mitteln in nicht geringer Menge pp. ver­urteilt und zwar die Vor­aus­setzung­en des § 31 I Nr. 1 BtMG, also dass der Angeklagte Aufklärungshilfe geleistet habe, bejaht, diesbezüglich aber insbesondere im Hinblick darauf dass der Angeklagte in der Hauptverhandlung geschwiegen hat, von einer Strafmilderung nach § 49 I StGB abgesehen.

Diese Entscheidung hob der BGH auf und führt in seinen Entscheidungsgründen u.a. folgendes aus:

Bei seiner polizeilichen Vernehmung als Beschuldigter räumte der An
geklagte die Taten umfassend ein und benannte A. als Drahtzieher. In der Hauptverhandlung machte der Angeklagte keine Angaben zur Sache. Das [...]