Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat sollen die sozialversicherungsrechtlichen Rechengrößen für das Jahr 2011 wie nachfolgend aufgelistet festgesetzt werden. Dies hat das Bundeskabinett am 13.10.2010 beschlossen. Sozialversicherungsrechengrößen Monat (West) Jahr (West) Monat (Ost) Jahr (Ost) Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung 5.500 Euro 66.000 Euro 4.800 Euro 57.600 Euro Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche Rentenversicherung 6.750 Euro 81.000 Euro 5.900 Euro 70.800 Euro Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung 5.500 Euro 66.000 Euro 4.800 Euro 57.600 Euro Versicherungspflichtgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung 4.125 Euro 49.500 Euro 4.125 Euro 49.500 Euro Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung 3.712,50 Euro 44.550 Euro 3.712,50 Euro 44.550 Euro Bezugsgröße in der Sozialversicherung 2.555 Euro* 30.660 Euro* 2.240 Euro 26.880 Euro vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung 30.268 Euro * In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), verändert sich für das Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr nicht und beträgt weiterhin 2.555 Euro/Monat (West). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 2.240 Euro/Monat (2010: 2.170 Euro/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt weiterhin 5.500 Euro/Monat (West). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 4.800 Euro/Monat (2010: 4.650 Euro/Monat).
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) sinkt auf 49.500 Euro (2010: 49.950 Euro).
Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, sinkt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2011 auf 44.550 Euro (2010: 45.000 Euro).
Unabhängig davon, welche Versicherungspflichtgrenze gilt, beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2011 für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung 44.550 Euro jährlich (2010: 45.000 Euro) bzw. 3.712,50 Euro monatlich (2010: 3.750 Euro). Quelle: BMAS
Artikel
13.10.2010