Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
19.05.2014

Sozial­leistungs­betrug: Wohl eher nicht gewerblich…

StempelkissenRot-200Nach § 263 II StGB liegt ein besonders schwerer Fall des Betruges in der Regel dann vor, wenn der Täter den Betrug gewerbs­mäßig begeht.
In Anbetracht des gesetz­lichen Kontextes, in welchem die Gewerbs­mäßigkeit eines Betruges diesen gerade als “in der Regel besonders schwer” erscheinen lässt erscheint es jedoch zumindest zweifel­haft, die rechtliche Ein­ordnung von Sozial­betrüger­eien (ALG II; Bafög; etc.) unter dieses Regel­beispiel als mit den gesetz­ge­berischen Vor­stellungen vereinbar anzusehen.

Diese Auffassung vertritt jeden­falls das OLG Dresden in seinem Urteil vom 25.04.2014 (2 OLG 24 Ss 778/13) und hat das Urteil des Land­gerichts Chemnitz, das die Angeklagte wegen gewerbs­mäßigem Betrugs zu 9 Monaten Freiheits­strafe verurteilt hatte, – auch wegen Darlegungsgründen – [...]