…darf das Urteil nicht zugestellt werden.
Dies hat das Hanseatische OLG in seiner Entscheidung vom 26.08.2020 (2 Rev 45/20, 1 Ss 115/20) festgestellt und u.a. wie folgt begründet:
Das Urteil darf […] gemäß § 273 Abs. 4 StPO nicht zugestellt werden, bevor das Hauptverhandlungsprotokoll im Sinne von § 271 Abs. 1 StPO fertiggestellt ist. Gemäß § 273 Abs. 1 Satz 1 StPO ist das Protokoll von dem Vorsitzenden und – soweit in der Hauptverhandlung anwesend – vom Urkundsbeamten zu unterzeichnen; insoweit gelten hinsichtlich der Unterschrift keine geringeren Anforderungen, als sie an die Unterschrift des Richters unter das Urteil im Sinne von § 275 Abs. 2 Satz 1 StPO zu stellen sind (Meyer-Goßner/Schmitt, § 271 Rn. 13 a.E.).
Hier fehlt es [...]