Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
01.10.2020

Solange der Richter das Sitzungs­proto­koll nicht ordnungs­ge­mäß unter­schrieb­en hat…

Strafverteidiger:

…darf das Urteil nicht zugestellt werden.

Dies hat das Hanseatische OLG in seiner Entscheidung vom 26.08.2020 (2 Rev 45/20, 1 Ss 115/20) festgestellt und u.a. wie folgt begründet:

Das Urteil darf […] gemäß § 273 Abs. 4 StPO nicht zugestellt werden, bevor das Hauptverhandlungsprotokoll im Sinne von § 271 Abs. 1 StPO fertiggestellt ist. Gemäß § 273 Abs. 1 Satz 1 StPO ist das Protokoll von dem Vorsitzenden und – soweit in der Hauptverhandlung anwesend – vom Urkundsbeamten zu unterzeichnen; insoweit gelten hinsichtlich der Unterschrift keine geringeren Anforderungen, als sie an die Unterschrift des Richters unter das Urteil im Sinne von § 275 Abs. 2 Satz 1 StPO zu stellen sind (Meyer-Goßner/Schmitt, § 271 Rn. 13 a.E.).

Hier fehlt es [...]