In dem vom Landgericht Darmstadt am 4.11.2019 entschiedenen Verfahren (3 Qs 427/19) hatte zuvor das AG Offenbach gegen die Beschwerdeführerin die Einziehung von 79.468 € angeordnet, nachdem der strafrechtliche Vorwurf des (Sozialhilfe-)Betrugs verjährt und das Strafverfahren eingestellt worden war.
Auf die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde hat das Landgericht nunmehr im Hinblick auf erhebliche Verfahrensmängel und das Nichtvorliegen eines Eröffnungsbeschlusses den Beschluss des Amtsgerichts aufgehoben und auch das selbständige Einziehungsverfahren eingestellt.
Die Entscheidung im Volltext:
Aus den Entscheidungsgründen:
Der Beschluss des Amtsgerichts Offenbach vom 21.06.2019 wird aufgehoben.
Das [...]