Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
06.08.2019

Schadenswiedergutmachung ist bei Strafzumessung und Einziehung zu berücksichtigen

Dies hat der BGH in seiner Entscheidung vom 5. Juni 2019 (3 StR 184/19) festgestellt und das Urteil des Landgerichts Osnabrück im Strafausspruch sowie im Ausspruch über die Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen aufgehoben.

Das Landgericht hatte die Angeklagte wegen Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung in 112 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Ferner hatte es die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 903.558,30 € angeordnet.

Nach Auffassung des Generalbundesanwaltes und des BGH hat es das Landgericht hat dabei unterlassen, eine Strafmilderung nach § 46a Nr. 2 StGB zu prüfen. Die voll geständige Angeklagte hatte jedoch den Erlös aus dem Verkauf ihres Hauses in Höhe von [...]