Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
15.03.2011

Rentenerhöhung zum 1. Juli 2011

Rentner erhalten ab 1. Juli 0,99 Prozent mehr Rente.

Grundlage für die Rentenanpassung ist die Entwicklung der Pro-Kopf-Bruttolöhne- und -gehälter der Beschäftigten im Vorjahr.

Im letzten Jahr mussten die Rentnerinnen und Rentner auf eine Erhöhung ihrer Altersbezüge verzichten. Die Renten hätten – der Entwicklung nach – sogar gekürzt werden müssen. Dies verhinderte jedoch die sogenannte “Rentengarantie”.

Zum 1. Juli 2011 beträgt der neue aktuelle Rentenwert in den alten Ländern 27,47 Euro (bisher: 27,20 Euro). Für die neuen Länder steigt dieser Wert um 0,99 Prozent von 24,13 Euro auf 24,37 Euro.

Rentner können im Juni mit der Zusendung eines auf die neue Rentenhöhe angepassten Bescheides rechnen.

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