Das OLG Stuttgart hat sich in seiner Entscheidung vom 6.11.2018 (1 Rb 25 Ss 1157/18) eingehend mit der Bemessung der Geldbuße bei unerlaubter Nutzung eines “auf dem Schoß“ eines im Außendienst beschäftigten Fahrers platzierten Laptops befasst und die vom Amtsgericht ursprünglich verhängte Geldbuße auf die Regelbuße reduziert.
Diesbezüglich stellte das OLG maßgeblich darauf ab, dass Hinblick auf den Wortlaut des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO die (rechtswidrige) Benutzung eines elektronischen Gerätes beim Führen eines Kraftfahrzeugs für den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO konstitutiv sei und deshalb durch das Doppelverwertungsverbot vom Bußgeldbemessungsakt ausgeschlossen werde.
Aus den Entscheidungsgründen:
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Das [...]