Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
24.10.2018

Regel­mäßige Über­prüf­ung waffen­recht­lich­er Er­laub­nisse

Gemäß § 4 Abs. 3 WaffG hat die Waffen­be­hörde die In­hab­er von waffen­recht­lichen Erlaub­nissen in regel­mäßigen Ab­ständen, mind­estens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuver­lässig­keit und ihre per­sönliche Eignung zu prüfen. An­knüpfungs­punkt für diese Prüf­ung und die Be­rechnung des in § 4 Abs. 3 WaffG normierten Zeit­raums ist der Zeitpunkt der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis oder der zuletzt vorangegangenen Regelüberprüfung (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 – 6 C 27.11 -).

Führt die Waffen­behörde innerhalb eines lauf­en­den Regel­über­prüfungs­zeit­raums aus einem konkreten waffen­recht­lichen An­lass eine erneute waffen­recht­liche Über­prüfung der Zuver­lässig­keit und [...]