Liegt eine sachlich nicht gerechtfertigte Verfahrensverzögerung vor, entfällt die haftungsbegründende Rechtsgutsverletzung – die unangemessene Verfahrensdauer – selbst dann nicht, wenn die Klage oder der Rechtsbehelf im Ausgangsverfahren von vornherein erkennbar aussichtlos waren.
Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 13.04.2017 (III ZR 277/16) festgestellt und die u.a. wir folgt begründet:
[…] a) § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG begründet einen Entschädigungsanspruch gegen den Staat wegen überlanger Dauer eines gerichtlichen Verfahrens. Der hierfür maßgebliche Tatbestand ist die Verletzung des Anspruchs eines Verfahrensbeteiligten aus Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 20 Abs. 3 GG (i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) und aus Art. 6 Abs. 1 EMRK auf Entscheidung seines gerichtlichen [...]