Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
14.05.2014

Prozesskostenhilfe auch für Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung

MannLeereTaschen-200Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung schließt die Bedürftigkeit einer Partei nur aus, soweit die Kosten der Rechtsverfolgung von der Versicherung gedeckt sind. Hat die Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage erteilt, reicht die Deckungssumme nicht aus, oder wird ein Teil der Kosten durch eine Selbstbeteiligung oder aus sonstigen Gründen durch die Versicherung nicht gedeckt, ist bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen Prozesskostenhilfe zu bewilligen.

Diesen Leitsatz hat das LAG Berlin Brandenburg bezüglich seines Beschlusses vom 25.04.2014 (21 Ta 811/14) aufgestellt und in den Entscheidungsgründen unter anderem folgendes ausgeführt:

[...]
cc) Die Klägerin ist auch bedürftig i. S. d. § 114 Satz 1 ZPO. Die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung der Klägerin steht [...]