Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
12.02.2011

Polizeiautobahnstation mit Motel verwechselt

Polizei Hessen

Eine nicht alltägliche Geschichte ereignete sich am Donnerstagmittag gegen 13.00 Uhr in der der Polizeiautobahnstation Neu-Isenburg.

Es erschien dort ein 44-jähriger in den Niederlanden lebender Ungar und fragte, ob noch ein Zimmer zur Übernachtung frei sei. Der offensichtlich alkoholisierte Mann befand sich auf der Durchreise von Holland nach Ungarn und hatte unweit des Offenbacher Kreuzes mit seinem Landrover eine technische Panne. Kurz entschlossen stellte er den Wagen auf dem Standstreifen ab, lief über die zweispurige Parallelfahrbahn der A3 und kam so an die “Rezeption” der Polizeiautobahnstation.
Das der das deutlich erkennbare Schild “POLIZEI” über dem Eingang der Polizeistation nicht wahrgenommen hat, ist wohl seine Alkoholisierung zuzuschreiben. Bei einem Atemalkoholtest sollen 2,76 Promillefestgestellt worden sein.
Trotz fehlender Auslastung der eigenen “Gästezimmer” konnte der Zimmerwunsch durch die Polizei – auch nach eingehender Prüfung aller Möglichkeiten, wie Strafprozessordnung etc. – leider nicht erfüllt werden.
Nach Blutentnahme und den Sicherstellungen seines Führerscheines sowie des defekten Wagens als Sicherheitsleistung, brachten ihn die Beamten zum Bahnhof.

Quelle: PP Frankfurt

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