Das PP Südosthessen warnt hier vor E-Mails eines angeblichen Hamburger Rechtsanwaltes.
Ein 40-jähriger Offenbacher berichtete, dass er eine E-Mail von einem Hamburger Rechtsanwalt bekommen habe. Dieser habe ihn im Auftrag einer Essener Firma zur Entrichtung eines Geldbetrages für angeblich illegal heruntergeladene Musikstücke aufgefordert. Das Schreiben enthalte neben einem Aktenzeichen einer Staatsanwaltschaft auch weitere vermeintliche Details zu dem Verstoß. Dem Empfänger werde im Rahmen “einer gütlichen Einigung” angeboten, die Zahlung mittels eines anonymen Bezahlverfahrens zu leisten. Dazu soll der Angeschriebene einen mehrstelligen Gutscheincode über einen Geldbetrag, den man an Tankstellen und Kiosken erwerben kann, an eine offiziell klingende E-Mail-Adresse senden.
Bei Nichtzahlung wird mit die Einleitung eines Strafverfahrens angedroht.
“Von dieser Drohung sollten sich die Adressaten nicht unter Druck setzen lassen”, sagt Polizeikommissarin Claudia Arnhold vom Offenbacher Betrugskommissariat. “Das Geld ist unwiederbringlich verloren, wenn man sich auf das vorgeschlagene Verfahren einlässt. Die Mailanschriften, welche Verwechslungen mit regulären Unternehmen hervorrufen können, sind oftmals unter Vorlage falscher Identitäten eingerichtet worden. Die tatsächlich existierenden Unternehmen wissen in der Regel nichts von der missbräuchlichen Nutzung ihres Renommees, so auch im vorliegenden Fall. Der Rechtanwalt hat bei der Hamburger Polizei bereits eine Anzeige erstattet.” Die Fachfrau erklärt weiter: “Die Täter kassieren den Betrag durch Einlösung des Codes und können somit ungehindert über die weitere Verwendung des Geldes verfügen.” Sie rät Betroffenen, sich im Zweifelsfall an die Polizei zu wenden.
Quelle: PP Südosthessen
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