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20.05.2010
PoliScan Speed ist ein anerkanntes Gerät
Anlässlich eines Antrages auf Zulassung der Rechtsbeschwerde hat das OLG Frankfurt in seinem Beschluss vom 21.04.2010 in dem Verfahren 2 Ss-OWi 236/10 u.a. folgendes festgestellt:
Insbesondere ist zwischenzeitlich obergerichtlich hinreichend geklärt, dass es sich bei dem eingesetzten Messgerät „PoliScan Speed“ der Firma … um ein anerkanntes Gerät handelt, das in einem standardisierten Verfahren eingesetzt wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Januar 2010 – IV-5 Ss (OWi) 206/09- (OWi) 178/09; KG Berlin, Beschluss vom 26. Februar 2010 – 2 Ss 349/09).
Die Entscheidung kann hier auf den Seiten des Hessenrechts im Volltext abgerufen werden.
Einen Überblick über aktuelle Entscheidungen zu dem Messgerät PoliScan Speed bietet der Blog von RA Burhoff.
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