Keine gute Idee!
Denn in Straf- und Bußgeldverfahren ist in Rheinland-Pfalz eine Einreichung formbedürftiger elektronischer Dokumente auf sicherem Übertragungsweg ohne qualifizierte elektronische Signatur erst ab dem 1. Januar 2020 wirksam möglich.
In dem vom OLG Zweibrücken am 11.03.2019 entschiedenen Verfahren (1 Ws 314/18 Vollz) hatte der Verteidiger innerhalb der Einlegungsfrist eine Rechtsbeschwerdeschrift als elektronisches Dokument aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nach § 31a BRAO (beA) bei der elektronischen Eingangsstelle des Landgerichts eingereicht. Dieses elektronische Dokument nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortlichen Person, sondern lediglich mit einer einfachen Signatur [...]