Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
03.09.2010

Offenbacher Polizei verhindert Kaffeefahrten

Kaffeefahrten haben häufig den Zweck (älteren) Menschen mit Gewinnversprechen und vermeintlich billigen Angeboten Geld “aus der Tasche” zu ziehen… Bußgeldbescheide über 270 € und 540 € sowie einmal drei und einmal sechs Punkte im Verkehrszentralregister hat eine 45-jährige Busfahrerin nun zu befürchten, die am Dienstag in Offenbach und am Mittwoch in Neu-Isenburg von Polizisten kontrolliert worden war.
Der Omnibus eines Busunternehmers aus Gelsenkirchen stand um 7 Uhr am Hauptbahnhof Offenbach. Trotz einer gerissenen Frontscheibe sollte eine Kaffeefahrt mit Gästen in den Odenwald starten. Polizisten der Verkehrsüberwachung untersagten dies jedoch – bis zur Beseitigung der Mängel.
Am nächsten Tag stand jedoch derselbe Omnibus in Neu-Isenburg, um Fahrgäste für eine “virtuelle Schifffahrt durch den Odenwald” aufzunehmen. Gelockt wurden die Teilnehmer damit, dass sie angebliche Bargeldgewinne sowie diverse Extra-Geschenke erhalten würden. Die durch Steinschlag defekte Frontscheibe am Bus war noch nicht ausgewechselt worden. Jetzt erfolgte durch Polizeibeamte die vorübergehende Stilllegung des Gefährts. In beiden Fällen waren Kriminalbeamte des Fachkommissariats 23 aus Offenbach zugegen, um die Insassen über “Sinn und Zweck” von Kaffeefahrten zu informieren beziehungsweise zu warnen. Quelle Copyright © 2010 by Anwalt bloggt J. Sokolowski