Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
16.10.2010

Offenbacher Buben behindern Flugverkehr mit Laserpointer

Polizei Hessen

Gestern Abend gegen 19.50 Uhr beschwerte sich die Besatzung eines sich über Offenbach im Landeanflug auf den Flughafen Frankfurt befindlichen Flugzeuges darüber, dass sie mit einem Laserpointer geblendet worden sei.

Mehrere Streifenfahrzeuge der Offenbacher Polizei nahmen sodann die Fahndung nach dem Verursacher auf. Aufgrund einer Mitteilung eines Bewohners aus der Friedensstraße konnte der Aufenthaltsort der Verursacher festgestellt werden.

Die Polizeibeamten trafen dort zwei 10- und 12-jährige Jungen an, die sich der Gefährlichket Ihres Tuns nicht bewusst gewesen sein sollen. Die Eltern der beiden, die nicht anwesend waren, sollen informiert worden sein.
Nach Mitteilung der Polizei sei Folge der Tat eine Strafanzeige sowie die Sicherstellung des Laserpointers.

Auch wenn die Luftfahrtbehörde es gerne so sehen würde: Ob das Leuchten in den Himmel mit einem handelsüblichen Laserpointer tatsächlich ein gefährlicher Eingriff i.S.d. § 315 StGB ist und ob die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme eines handelsüblichen Pointers tatsächlich der gerichtlichen Prüfung stand hält, erscheint zumindest zweifelhaft.

Quelle: PP Südosthessen